Später
Irgendwann einmal, später, werde ich noch meine Patientenverfügung ausfüllen und mich entscheiden, ob ich Organspender werden möchte.
Später, wenn es dann passt, werde ich aufschreiben, wie ich gerne meinen Abschied gestaltet haben möchte.
Später – ist das dann zu spät?
Ich finde, dass ein guter Zeitpunkt für eine Patientenverfügung der Führerschein ist. Nicht weil dann die Risiken steigen (mit dem Auto bekomme ich ja mehr Schutz im Verkehr), sondern einfach als Anlass.
Eine Vorsorgevollmacht zusammen mit dem ersten eigenen Hausstand, die Zustimmung zur Organspende kann ich als 16-jährige Person erklären, die Ablehnung schon mit 14.
Aber bei allen Erklärungen gilt: Später – also wenn die Willenserklärung gebraucht wird – ist zu spät.
Mittels des jeweiligen Amtsgerichtes wird im Notfall der mutmaßliche Wille der Person versucht herauszufinden, und das dauert natürlich, und in der Zeit wird einfach weiter- -beatmet, -ernährt, -die ECMO (maschineller „Herzersatz“) weiter betrieben, Antibiotika verabreicht.
Patientenverfügung
Ein Muster einer Patientenverfügung gibt es in guter und rechtssicherer Form an vielen Stellen zum kostenlosen Download oder als gedrucktes Formular zum ausfüllen. Aber dann kommen die Fragen, die Unsicherheiten und zuletzt dann auch noch die Frage, wen ich dann da eintragen kann, wer mich gut vertreten kann.
Dazu kommt, dass eine Patientenverfügung konkret sein muss, um wirklich wirksam zu sein. Also reicht es nicht aus, zu bestimmen „keine Lebensverlängernden Massnahmen“, sondern im Detail „bei zu erwartender anhaltenden Beatmungspflichtigkeit keine Sondenernährung und keine parenterale Ernährung, keinen Herzschrittmacher und keine Antibiotikagabe bei Lungenentzündung“.
Die pauschale Aussage „keine Beatmung“ wirft die Frage auf, ob die Gabe von Sauerstoff über eine sogenannte Nasenbrille schon eine Beatmung ist oder die Maske mit Sauerstoffbeimischung und Befeuchtung der Atemluft und Beimischung eines entkrampfenden Medikamentes schon Beatmung ist oder …
Und dann die Frage, wo und wie wird die Patientenverfügung aufbewahrt, wer weiß davon und zentral die weiter unten beschriebene Frage: Wer vertritt mich.
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht(VV) bestimme ich vorsorglich, wer von mit bevollmächtigt wird, für mich zu entscheiden, wenn ich nicht kann.
Eine VV kann für verschiedene Lebensbereiche unterschiedliche Menschen bestimmen, die dann zum Beispiel für mich medizinisch entscheiden dürfen, aber nicht meine finanziellen Dinge regeln oder den Ort meines Aufenthaltes.
Ein einfaches Beispiel: während einer „einfachen“ Blinddarm-Operation wird festgestellt, dass es einen suspekten Befund gibt, der eine Ausweitung der Operation bedingt. Ohne jemanden, der jetzt entscheiden kann, müsste die Blinddarm-Operation beendet werden, die Narkose beendet werden und gewartet werden, bis die Person wieder ganz klar und unbeeinträchtigt von der Narkose ist. Erst dann dürfte die Entscheidung zu einer Probenentnahme besprochen werden. Mit einer VV könnte die bevollmächtigte Person noch während der Narkose und OP einer Probenentnahme und Entnahme des suspekten Bereiches zustimmen – oder ablehnen.
Dieses Beispiel zeigt auf, welche Schwere ganz schnell in die Beziehung zwischen Bevollmächtigender und der Bevollmächtigter Person treten kann. Und wie wichtig Dokumentation und vorherige Absprache ist.
Betreuungsverfügung
Wenn ih nichts vorher festlege, dann bestimmt im Bedarfsfall das Amtsgericht über ein Betreuung, setzt notfalls eine hauptberufliche Betreuerin / Betreuer ein. Mit der Betreuungsverfügung kann ich bestimmen, dass ein mir genehme Person zur Betreuung eingesetzt wird.
Wie veröffentlichen?
Wenn ich die oben genannten und weitere Verfügungen ausgefüllt und erklärt habe, ist noch die Frage zu klären, wie das zu finden ist. Ich kann eine Karte in mein Portemonnaie legen, ich kann in meinen Notfallkontakten des Smartphones einen Hinweis hinterlegen, ich kann mir einen Aufkleber auf die Versichertenkarte kleben, ich kann an der Armbanduhr einen Hinweis haben, wichtig ist nur: Es muss unaufwändig und schnell gefunden werden und es dürfen keine Zutrittshürden wie Passwort oder Sicherheitstoken vor dem lesen stehen.
Es gibt zum Beispiel eine Notfalldose, die im Kühlschrank platziert wird und an der Wohnungstür ist ein kleiner Kleber „Notfalldose“. Ein eventuell notwendiges Rettungsteam sucht gezielt nach solchen Hinweisen, wenn es die Zeit zulässt.
Nicht hilfreich ist es, die ganzen Verfügungen in einem Ordner zwischen anderen Ordnern ordentlich abzuheften, ohne deutlichen Hinweis.
Wenn ich zu einer Sterbebegleitung gerufen werde, wünsche ich mir immer, dass eine Kopie an der Wohnungstür deponiert wird, um sie sofort greifbar zu haben.
Wen einsetzen?
Ein schwieriges Thema ist die Frage, wen ich in meinen Verfügungen einsetze. Manchmal sind die Angehörigen zu nah dran, und können es nicht aushalten, wenn das eigene Kind sich gegen die nächste Chemotherapie entscheidet oder für den assistierten Suizid. Manches Kind möchte die eigenen Eltern oder Großeltern auf keinen Fall sterben lassen, und sind auf alle Fälle noch einmal für eine Antibiotikatherapie bei der nächsten Lungenentzündung.
In den Verfügungen sollte jemand eingesetzt werden, der im Sinne der verfügenden Person entscheidet, was bei zu großer Nähe mitunter schwer ist, bei zu großer Distanz unmöglich ist. Denn meine Wünsche und meine Lebensvorstellungen muss ich als verfügende Person natürlich vermitteln können, und das geht nicht in Distanz. Also einfach so die Mitspielerin im Fußballverein einsetzen, weil die immer so klar entscheiden kann, funktioniert dann gut, wenn ich mit der meine persönlichen Wünsche und Ideale geteilt habe, wir uns also zusammengesetzt haben.
Daraus erschließt sich auch, dass Bevollmächtigte wissen sollten, dass sie eingesetzt sind.
Ich bin bei einigen Menschen in der Patientenverfügung eingesetzt, die mich nur aus dieser Perspektive kennen – als guter Fürsprecher für die eigenen Wünsche und Vorstellungen.
Mein Service
Gerne setze ich mich mit dir hin, und wir besprechen deine Ideen und formulieren die Inhalte. Ich habe den Überblick über einige unterschiedliche Formulare einer Patientenverfügung und kann dich beraten. Bei dir vor Ort (kostet wahrscheinlich unverhältnissmässig viel Anfahrt, lass uns überlegen) oder Online in meinem DSGVO-konformen Videokonferenztool. In den ersten 15 Minuten überlegen wir ohne Gebühr, was du brauchst, und danach sage ich dir, was ungefähr der Rest dauern und damit kosten wird.
Gerne setze ich mich auch mit mehreren Menschen gleichzeitig zusammen und wir überlegen gemeinsam.
Wenn du mich als Bevollmächtigte Person einsetzen möchtest, dann werden wir bestimmt je nach Umfang der zu erwartenden Leistungen eine Gebühr finden, mit der wir beide leben können.