Auf dieser Seite findest Du kurze Texte, oft mit einem Verweis auf weitere Dokumente, die Dir in der jetzigen Situation weiterhelfen können.

Es ist eine Sammlung von Überlegungen und Informationen, die sich in meiner Erfahrung als hilfreich erwiesen haben.

Was gemeinsam geklärt werden sollte

Die folgenden Punkte sollten in Familien oder Partnerschaften gemeinsam besprochen werden, weil sie alle Angehörigen betreffen können.

Essen

Oft ist es nicht einfach, sich zu verständigen, wie ein Mensch, der stirbt, von den anderen noch gut genährt werden kann. Das hat sicher auch damit zu tun, dass die Kriegsgeneration immer noch das Mantra „Bloß nicht noch einmal Hungern!“ an die folgenden Generationen weitergegeben hat.

Ich habe im „letzten Kochbuch“ allgemeine Hinweise zum Essen oder Nicht-Essen aufgeschrieben.

Reden

Wie gehe ich damit um, dass das Sterben so laut im Raum steht, aber niemand weiß, wie es angemessen zur Sprache gebracht werden soll. Und was sage ich meinem Kind? Wen will ich wie ansprechen?

Ich habe einige Gedanken dazu im Text Rede-Wendungen notiert.

Und ich habe für dich und mich Kommunikationsregeln als Vorschlag aufgeschrieben.

Pflegen

Ich habe lange in der Pflege gearbeitet und habe die Erfahrung gemacht, dass, wenn das Thema „Pflegebett“ aufkommt, sehr oft ein wichtiger Punkt auf dem Weg zum Sterben erreicht ist – ob das Bett nun angeschafft wird oder nicht. Und ich weiß aufgrund meiner Erfahrungen sowohl in der Klinik als auch im häuslichen Bereich einige Argumente zum Thema Pflegebett, Lagerung und ähnliches.

Hier findest Du meine Gedanken dazu.

Selbstbestimmt sterben

Checkliste „Selbstbestimmt – fängt heute an“

Diese persönliche Checkliste ist entstanden aus etlichen Jahren praktischer Erfahrung und regelmäßigem Sammeln im Internet. Ich bin kein Rechtsanwalt, von daher stellt sie keine Rechtsberatung dar, das kann und soll sie auch nicht. Die Checkliste selbst ist eine Übersicht, im Folgenden finden sich kurze Erklärungen zu den einzelnen Punkten.

Habe ich geschrieben?

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung bestimme ich, was mit mir im Falle bestimmter Erkrankungen oder medizinischer Zustände gemacht werden soll oder darf und auch, was nicht. Dazu kommt, wen ich von der Schweigepflicht entbinde, falls ich gerade nicht oder nicht mehr kommunizieren kann.

Vorsorgevollmacht

In einer Vorsorgevollmacht bestimme ich, wer für mich Vorsorge treffen soll in allgemeinen und in Rechtsfragen, sollte ich mich gerade nicht oder nicht mehr äußern können.

 

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung bestimme ich, wen ein Amtsgericht als Betreuer einsetzen soll oder wen auf keinen Fall, sollte ich mich gerade nicht oder nicht mehr äußern können. Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht ist hier das Amtsgericht mit eingebunden.

Testament

Ein Testament muss, solange es nicht bei einem Notar beurkundet wird, von dem/der Betroffenen handschriftlich erstellt und mit Ort, Datum und Unterschrift versehen werden. Es reicht nicht, alles mit einem PC zu schreiben und anschließend nur zu unterschreiben. Weiter gibt es keine Formvorschrift, ein Bierdeckel würde – streng genommen – reichen, wird vom Äußeren her dem Inhalt aber meist nicht gerecht. Wenn kein Testament vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Habe ich bestimmt?

Spirituelle Verfügung

Eine Spirituelle Verfügung kann die letzte Zeit deutlich angenehmer gestalten. Es geht nicht nur darum, ob und – wenn ja – welchen kirchlichen Beistand ich mir wünsche, sondern alles, was meinen Geist, meinen Spirit angeht.

Zum Beispiel meine persönlichen Ideen: Ich mag Schnittblumen im Zimmer nicht besonders, ich habe gerne frische Luft, ich möchte möglichst viel draußen sein.
Bei mir darf gelacht werden, wenn ich sterbe, es darf ruhig Trubel sein, man darf mich berühren, man muss nicht betreten rausgehen, wenn ich mal pinkeln muss.

Ein schönes Komplettwerk ist von Antje Grosch ihr Puzzlestück, ca 220 Seiten Gedanken und Formulare, die eben auch die NichtAmtlichen Schritte mit bedenken. Gehört für mich in diesen Abschnitt…

Totenfürsorge-
recht

Mit dem Übertragen des Totenfürsorgerechts bestimme ich, wer sich um meinen Willen kümmern soll, was die Zeit nach dem Tod angeht: Waschung? Kleidung? Welcher Ort?

Auf keinen Fall aufbahren oder auf jeden Fall noch mal zuhause aufbahren, in der roten Bettwäsche.

Bezahlen muss das dann der/die Bestattungspflichtige. Da ist sicher eine gute Absprache über die Möglichkeiten sinnvoll, und das sollte natürlich beim Schreiben der Zuweisung für das Totenfürsorgerecht auch mit bedacht werden.

Bestattungs-
verfügung

In der Bestattungsverfügung geht es darum, wie ich bestattet werden möchte: Sarg? Feuer-,  Erd- oder Seebestattung?

Welche Feier, wer soll oder darf kommen, wen möchte ich am Grab gar nicht sehen?

Die Bestattungsverfügung muss schriftlich vorliegen und unterschrieben sein, um bindend zu sein.

Habe ich geklärt?