Dieser Beitrag ist total in’s unreine, aber es wühlt in mir, und ich möchte nicht schweigen, nur weil es vielleicht taktisch unklug oder noch nicht ausgegoren ist.
Nachdem das Landgericht Berlin am 8.4.2024 (Siehe zum Beispiel in der taz und der Kommentar dazu) entschieden hat und in der Erklärung (die Urteilsbegründung ist heute noch nicht veröffentlicht) darlegt, das nicht jede psychische Störung oder Krankheit die eigene Entscheidung zum verlassen dieses Lebens unmöglich macht, bin ich weiter unsicher, was ich begleiten darf.
Natürlich, ich begleite sowieso keinen Suizid.
Aber schon der Satz „ich will keine Chemo mehr“ ist ja mitunter schwer auszuhalten. Und dann mit der Frage verbunden „begleitest du mich bei dem Weg, den ich jetzt gehe? Der ist lebensverkürzend!“ stehe ich manchmal da, und kämpfe dann plötzlich gegen ein Familiensystem oder gar den etablierten Medizinbetrieb.
Aber wer traut sich, jemanden vielleicht Junges (was ist die Grenze?) zu begleiten auf dem selbstbestimmten Weg in ein gewähltes Lebensende durch Unterlassen – von Therapie oder Ernährung.
Und dann im Umkehrschluß: Lasse ich damit nicht zu, das Menschen, die keinen Weg mehr sehen, den wie auch immer gearteten brutalen Suizid gehen, weil die weniger brutalen Wege wie FVET nicht begleitet werden dürfen.
Ich habe mich jedenfalls entschieden, weiter FVET zu begleiten, und ich bin froh, das auf meiner Art der Begleitung immer ganz vorne mit steht, das ich die Motivation der Betroffenen und die Unterstützung des Umfeldes sehr intensiv mit betrachte, und die freie Verantwortlichkeit am besten von einem schon länger involvierten Arzt/Ärztin mir erklären lasse.
Ich bin froh, das das Landgericht Berlin so argumentiert hat, wie ich auch schon immer arbeite: Jeder Mensch darf sterben wollen und das gut in die Wege leiten, aber lasst uns bitte liebevoll miteinander sehen, ob das nicht eine Kurzschlusshandlung ist. Im Sinne der Person, die so mutig sich entscheidet. Und dann lasst uns liebevoll annehmend begleiten, was wir vielleicht nicht verstehen können.